Führungszeugnis beantragen
Voraussetzungen und allgemeine Hinweise
Wenn Sie ein Führungszeugnis beantragen möchten, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet und Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Finsterwalde haben. In jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn. Das private Führungszeugnis wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt (Belegart N). Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung des Führungszeugnisses direkt an die Behörde (Belegart O). Für ein erweitertes Führungszeugnis wird eine schriftliche Anforderung vom Arbeitgeber/Verein zur "Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz" benötigt.
Flyer
Das neue Führungszeugnis.
Erforderliche Unterlagen
-
Personalausweis
-
Reisepass
Gebühr
13,00 €
Beantragung EU-Führungszeugnis
Für Einwohner, die eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, kann ein so genanntes EU-Führungszeugnis beantragt werden. Die Gebühr beträgt 17,00 Euro.
notwendige Formulare
Formular Auskunft Bundeszentralregister
Online Beantragung
Kontakt
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Schlosshof Eingang C
Frau Horbanz
Telefon 03531 / 783 620
Fax 03531 / 783 766
Email: einwohnermeldeamt@finsterwalde.de
Frau Zaghdoudi
Telefon 03531 / 783 621
Fax 03531 / 783 767
Email: einwohnermeldeamt2@finsterwalde.de
Sprechzeiten
Montag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr