Mehrheit der Stadtverordneten entscheidet im Sinne der städtischen Eigengesellschaften
Stadtwerke und Wohnungsgesellschaft werden vor Wettbewerbsnachteilen geschützt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 23. Oktober 2019 erklärte Solveig Trentau, verantwortlich für Beteiligungsmanagement der Stadt Finsterwalde in den beiden städtischen Gesellschaften, dass aus Wettbewerbsgründen über die gefassten Beschlüsse der Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen künftig nur noch in Berichtsform informiert wird. Eine durch die Stadtverordnetenversammlung erteilte Beschlussempfehlung für den Bürgermeister als Gesellschafter in beiden Unternehmen, sei demnach überflüssig und könne sowohl die Stadtwerke als auch die Wohnungsgesellschaft nachhaltig wirtschaftlich schädigen.



