Kabinett beschließt neue Eindämmungsverordnung im Kampf gegen die Corona-Pandemie
Gültigkeit: 15. November bis einschließlich 5. Dezember 2021
- Verbindliche Einführung der 2G-Regel für Gaststätten, Beherbung, Busreisen, Schwimmbäder, Theater, Kultur u.w.m.
- Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in den Innenbereichen von Schulen - außer beim Schulsport
- Tespflicht zweimal pro Woche für alle Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen, auch für Immunisierte
- Verbindliche 3G-Regel für körpernahe Dienstleistungen, Sportanlagen in geschlossenen Räumen, Volksfeste/Weihnachtsmärkte (bei mehr als 1000 Besuchern gleichzeitig)



