Sängerstadt Gutschein

Was ist der Sängerstadt-Gutschein?

Der Sängerstadtgutschein ist ein Zahlungsmittel, das bei mehr als 80 Finsterwalder Einzelhändlern und Gewerbetreibenden einzulösen ist.

Wo gibt es den Sängerstadt-Gutschein?

Der Sängerstadt-Gutschein ist im Bürgerservicebüro im Schloss und in der Touristinformation am Markt im Wert von 5, 10, 20 und 44 Euro erhältlich.

Was sind die Vorteile des Sängerstadt-Gutscheins?

Der Sängerstadt-Gutschein ist die ideale Geschenkidee. Der Beschenkte kann aus einer Vielzahl von Angeboten das für ihn passende Geschenk auswählen. Außerdem hilft er die Kaufkraft in der Stadt zu halten. Mit dem Kauf eines Gutscheines unterstützen Sie die regionale Wirtschaft.

Hier finden Sie die Liste der teilnehmenden Händler.

 

Wie kann ich als Gewerbetreibender an der Aktion teilnehmen?

Wenn bei Ihnen der Sängerstadt-Gutschein noch nicht eingelöst werden kann, wenden Sie sich an die Wirtschaftsförderung der Stadt Finsterwalde. Wirtschaftsförderer Torsten Drescher, Telefon 03531 783 500, wirtschaft@finsterwalde.de hilft Ihnen gern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Telefon 03531 / 783 0
Email: info@finsterwalde.de

Sprechzeiten Bürgerservicebüro
Schlosshof Eingang C

Montag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr

Sprechzeiten weitere Abteilungen

Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Bankverbindung

Sparkasse Elbe-Elster
IBAN: DE39 1805 1000 3100 2003 21
BIC: WELADED1EES
Postgiroamt Berlin
IBAN: DE98 1001 0010 0594 7311 05
BIC: PBNKDEFF   

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